Infos
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Gegründet wurde der Rheinland-Pfälzische Eis- und Rollsportverband e.V. (RPERV) im September 1966 in Landau unter der Präsidentschaft von Dr. Rudolf Mende.
Er ist damit die Dachorganisation aller Eissport in Rheinland-Pfalz.
Unter Eissport sind folgende Sportarten zu verstehen:
- Eishockey
- Eiskunstlauf
- Bob und Skeleton
- Eisstockschießen
Der Verband ist Mitglied im Deutschen Eissportverband (DEV) sowie in den dem DEV angeschlossenen Spitzenfachverbänden Deutscher Eishockey-Bund, Deutsche Eislauf Union, Deutsche Schlitten- und Bobsportverband, Deutscher Eisstockverband und in den Sportbünden Rheinland, Rheinhessen und Pfalz.
Unter der Führung von Gottfried Steiner (1980 bis 1998), dem leider verstorbenen Ehrenvorsitzenden, gewann der Verband zusehens an Profil.
Seit seinem Bestehen hat der RPERV in den verschiedenen Disziplinen viele Spitzensportler hervorgebracht, deren Erfolge vom Deutschen Jugendmeister bis zum Weltmeister reichen; nicht zu vergessen die internationale Etablierung im Schiedsrichterwesen.
Über die entsprechenden sportlichen und methodischen Qualifikationen verfügen natürlich auch unsere Fachwarte und Übungsleiter. Namen und Email-Adressen finden Sie auf dieser Homepage.
Vorteile einer Mitgliedschaft (Näheres nachzulesen unter dem Kapitel „Wie werde ich Mitglied im RPERV“)
Durch die Mitgliedschaft im Rheinland-Pfälzischen Eis- und Rollsport Verband eV. Ergeben sich für die Vereine folgende wesentlichen Vorteile:
• Möglichkeit der Teilnahme am organisierten Spiel- und Sportbetrieb
• Teilnahme an rheinland-pfälzischen Meisterschaften
• Bei Qualifikation auch Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen
• Aufnahme der Sportlerinnen/ Sportler in den Landeskader der jeweiligen Sportart bei entsprechender Leistung
• Möglichkeit der Teilnahme an der Übungsleiter- und Trainerausbildung, sowie an Schiedsrichter- und Jugendleiterseminaren
• Finanzielle Unterstützung der Vereine bei der Ausrichtung und Beschickung von nationalen und internationalen Meisterschaften • Unterstützung und Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln für Sportgeräte und beim Bau bzw. Unterhaltung von Sportstätten
• Durch die Mitgliedschaft im Landessportbund besteht automatisch umfassender Versicherungsschutz mit der Sportversicherung der Aachener-Münchner
• Weitergabe von Informationen der Spitzenfachverbände.
Wie werde ich Mitglied?
Rheinland-Pfälzischer Eis- und Rollsportverband e.V.
Vereinsaufnahme in den Landesfachverband Rheinland-Pfalz
Für die Fachsparten:
Eiskunstlauf
Eistanzen
Eishockey
Eisstockschießen
Der Landesfachverband ist Mitglied in den Bundesfachverbänden DEV, DEU DESG
Der Landesfachverband ist Mitglied im Landessportbund und in den Sportbünden Pfalz, Rheinhessen und Rheinland.
Voraussetzungen für die Aufnahme in den Landesfachverband:
Aufgenommen werden nur Vereine oder Abteilungen eines Mehrspartenvereins.
Der Verein muss eingetragen sein und über die Gemeinnützigkeitsbescheinigung verfügen.
In der Bewerbersatzung des auf zunehmenden Vereins muss einer der obigen Sportarten verankert sein, oder ein Vorstandsbeschluss der Mitglieder nach 26 über einen Gründungsbeschluss eingereicht werden. Zwingend notwendig ist, dass der Verein dem zuständigen Sportbund angehört, über den Sportbund ist die Sportlerversicherung und Haftpflicht abgedeckt.
Wie werde ich Mitglied im Landesfachverband?
1. Hierzu ist ein formloser Antrag zu richten an:
Rheinland-Pfälzischer Eis- und Rollsportverband
Geschäftsstelle
Frankenthaler Straße 13
67551 Worms
2. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
Neugegründete Vereine
Gründungsprotokoll
Vereinssatzung
Ordnungen (falls vorhanden)
Gemeinnützigkeitsbescheinigung
Antrag zur Aufnahme in den zuständigen Sportbund
namentliche Meldung der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder (§ 26 BGB)
sowie die Mitglieder des erweiterten Vorstandes.
Neue Sportart bei bestehenden Vereinen
Vorstandsbeschluss der Abteilungsgründung Vereinssatzung
Ordnungen die im Verein gültig sind
Gemeinnützigkeitsbescheinigung
die neu aufgenommene Vereinssportart wird von uns dem Sportbund gemeldet.
namentliche Meldung der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder (§ 26 BGB)
und weiterer Vorstandsmitglieder unserer Sportarten
eine Kopie des Registerauszuges über die Eintragung des Vereins im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts ist in jedem Fall vorzulegen.
3. Die Vereinsaufnahme erfolgt anschließend in folgenden Schritten:
Das geschäftsführende Präsidium beschließt die Aufnahme Verein erhält die Meldeunterlagen; in der Regel die, weiche zum Stichtag 1. Januar des Jahres erstellt wurden. Er erhält außerdem die Beitragsrechnung wobei der Jahresbetrag in voller Höhe als Aufnahmebeitrag zur Zahlung fällig ist.
Des weiteren erhält er die Satzung und die Rechtsordnung.
Damit ist der Verein nach dem Eingang alter Forderungen und der Sportbundaufnahme Mitglied des Landesfachverbandes und kann an den Mitgliederversammlungen und Ausbildungen teilnehmen.
